Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Fitnessstudios –
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,
Eigentraining in unseren Räumen) nach
Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/
Mitglied geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es
sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die
Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds und
schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend
mitgeteilt.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils
zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 3. Werktag des
laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das
Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen.
Bei Kursen über mehrere Halbjahre/Semester, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist
pro Halbjahr/Semester im Voraus zu bezahlen.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/das Mitglied kommt
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer/
Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich
hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro als
Auslagenersatz verlangen.
§ 4 Vertragsdauer – Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht mindestens ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich um jeweils
weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt.
Die Kündigungsfrist beträgt jeweils sechs Wochen zum Vertragsende.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbe-
sondere wegen nachgewiesener (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an
der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 20 km entfernten
Ort.
§ 5 Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinal-
pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad
des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlos-
sen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung
des Anspruches.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von
Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen
mitgebracht hat.
Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitglieds haften wir nicht.
 
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers/Stornierung
(1) Der Teilnehmer an einem Kurs kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn
zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem
Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedriger Schaden
entstanden ist.
(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig,
soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.
(3) Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht
möglich.
§ 7 Rücktritt des Studios von Kursen
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger
Gründe, insbesondere, wenn:
– für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen
– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenanten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
§ 8Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer/das Mitglied gegenüber
uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäfts-
sitz zuständige Gericht.